Code of Conduct

Präambel

Die Rupp Gruppe ist eine international tätige Unternehmensgruppe. Sie bekennt sich zu ihrer wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Verantwortung gegenüber Mitarbeitenden, Geschäftspartnern, der Umwelt und der Gesellschaft.

Integrität, Fairness, Zuverlässigkeit und Wertschätzung prägen das Handeln der Rupp Gruppe. Dieser Code of Conduct definiert die grundlegenden ethischen und rechtlichen Mindeststandards und dient als verbindlicher Orientierungsrahmen für verantwortungsbewusstes Handeln.

Der Code of Conduct gilt weltweit für alle Gesellschaften der Rupp Gruppe sowie für alle Mitarbeitenden, Führungskräfte und Mitglieder der Unternehmensleitung – unabhängig von Standort, Funktion oder Rechtsform. Er bildet die Grundlage für sämtliche Geschäftsbeziehungen.

Der Code of Conduct orientiert sich an international anerkannten Standards und Leitlinien, insbesondere an den Prinzipien des UN Global Compact, den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie an einschlägigen internationalen Umwelt- und Antikorruptionsstandards. Diese bilden den Mindestmaßstab für verantwortungsvolles Handeln innerhalb der Rupp Gruppe.

1. Allgemeine Grundsätze, Recht und Gesetz

Die Rupp Gruppe handelt verantwortungsvoll und gesetzestreu. In allen geschäftlichen Handlungen und Entscheidungen sind die jeweils geltenden Gesetze, behördlichen Vorgaben und internen Richtlinien der Länder einzuhalten, in denen die Rupp Gruppe tätig ist.

Sofern lokale Gesetze oder Vorschriften strengere Anforderungen vorsehen als dieser Code of Conduct, haben diese Vorrang. Geschäftspartner werden fair behandelt, vertragliche Verpflichtungen eingehalten.

2. Integrität im Geschäftsverkehr

 2.1 Korruption und Vorteilsgewährung

Bei allen Geschäftsbeziehungen sind die Interessen des Unternehmens strikt von privaten Interessen zu trennen. Korruption, Bestechung und unzulässige Vorteilsgewährung werden nicht toleriert.

Es ist untersagt, Amtsträgern oder Geschäftspartnern Vorteile anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren, um geschäftliche oder persönliche Vorteile zu erlangen. Ebenso dürfen Vorteile nicht gefordert oder angenommen werden.

Zulässig sind lediglich sozial übliche Aufmerksamkeiten von geringem Wert sowie angemessene Einladungen im Rahmen üblicher Geschäftspraxis, sofern keine Beeinflussung geschäftlicher Entscheidungen zu erwarten ist.

2.2 Fairer Wettbewerb und Kartellrecht

Die Rupp Gruppe bekennt sich zu fairem und offenem Wettbewerb. Wettbewerbs- und kartellrechtliche Vorschriften sind strikt einzuhalten.

Untersagt sind insbesondere Absprachen mit Wettbewerbern über Preise, Konditionen, Markt- oder Kundenaufteilungen, Produktionsmengen oder sonstige wettbewerbsrelevante Inhalte sowie unzulässige Vereinbarungen zur Beeinflussung von Wiederverkaufspreisen.

2.3 Interessenkonflikte

Geschäftliche Entscheidungen sind ausschließlich im Interesse des Unternehmens zu treffen. Persönliche oder private Interessen dürfen diese Entscheidungen nicht beeinflussen.

Mögliche oder tatsächliche Interessenkonflikte sind unverzüglich offenzulegen und mit den zuständigen Stellen abzustimmen.

3. Soziale Verantwortung und Menschenrechte

Die Rupp Gruppe bekennt sich zu ihrer sozialen Verantwortung und richtet ihr Handeln an international anerkannten Menschenrechts- und Arbeitsstandards aus.

3.1 Achtung der Menschenrechte

Die Rupp Gruppe respektiert und unterstützt die Einhaltung international anerkannter Menschenrechte. Menschenrechtsverletzungen werden weder im eigenen Geschäftsbereich noch bei Geschäftspartnern geduldet.

3.2 Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit

Kinderarbeit, Zwangsarbeit sowie Menschenhandel werden strikt abgelehnt. Die jeweils geltenden Mindestarbeitsalterregelungen sind einzuhalten.

3.3 Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung

Die Rupp Gruppe lehnt jede Form der Diskriminierung ab. Alle Mitarbeitenden sind mit Respekt, Fairness und Wertschätzung zu behandeln.

3.4 Arbeitsbedingungen, Arbeits- und Gesundheitsschutz

Die Rupp Gruppe gewährleistet sichere und gesunde Arbeitsbedingungen im Einklang mit den jeweils geltenden nationalen Bestimmungen und fördert kontinuierlich Verbesserungen der Arbeitsumgebung.

3.5 Vereinigungsfreiheit und kollektive Arbeitnehmerrechte

Wir respektieren das Recht der Beschäftigten auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen im Einklang mit den geltenden Gesetzen und internationalen Arbeitsstandards.

In Ländern, in denen diese Rechte gesetzlich eingeschränkt sind, unterstützen wir alternative Formen der Arbeitnehmervertretung und einen offenen Dialog zwischen Beschäftigten und Management.

4. Umwelt- und Nachhaltigkeitsverantwortung

Die Rupp Gruppe bekennt sich zu nachhaltigem Wirtschaften und orientiert sich an international anerkannten Umwelt- und Klimaschutzstandards. Umwelt- und Klimaschutzgesetze sind einzuhalten.

Ressourcen sollen effizient genutzt, Umweltbelastungen minimiert und Maßnahmen zur Abfallvermeidung und Wiederverwertung gefördert werden.

5. Schutz von Unternehmenswerten und Informationen

 5.1 Firmeneigentum

Firmeneigentum ist sachgemäß, verantwortungsvoll und ausschließlich für betriebliche Zwecke zu nutzen. Missbräuchliche oder rechtswidrige Nutzung ist untersagt.

5.2 Vertraulichkeit und Datenschutz

Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie vertrauliche Informationen sind zu schützen. Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen verarbeitet. Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus.

5.3 Transparente Prozesse und Berichterstattung

Alle Aufzeichnungen, Berichte und sonstigen unternehmensrelevanten Informationen müssen korrekt, vollständig, nachvollziehbar und wahrheitsgemäß erstellt und geführt werden.

6. Lieferanten und Geschäftspartner

Die Rupp Gruppe erwartet von ihren Lieferanten und Dienstleistern die Einhaltung vergleichbarer ethischer, sozialer und ökologischer Standards. Diese Grundsätze sollen auch innerhalb der jeweiligen Lieferketten angemessen berücksichtigt werden.

7. Hinweise, Beschwerden und Meldung von Verstößen

Alle Mitarbeitenden werden ermutigt, mögliche Verstöße gegen diesen Code of Conduct, gegen Gesetze oder interne Richtlinien anzusprechen. Hinweise können vertraulich gemeldet werden.

Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber werden vor Benachteiligung oder Repressalien geschützt. Meldungen können an Vorgesetzte, die Personalabteilung oder benannte Compliance-Ansprechpartner erfolgen und auch in der jeweiligen Muttersprache eingereicht werden.

8. Umsetzung, Geltung und Konsequenzen

Dieser Code of Conduct ist für alle Gesellschaften, die der Rupp Gruppe angehören, verbindlich. Ergänzende lokale Richtlinien können zur Umsetzung erlassen werden, sofern sie den Grundsätzen dieses Code of Conduct nicht widersprechen.

Verstöße gegen diesen Code of Conduct können – abhängig von Art und Schwere – arbeitsrechtliche, zivilrechtliche oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Der Code of Conduct wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf weiterentwickelt.

 

Dieser Code of Conduct tritt mit Veröffentlichung in Kraft.

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