Code of Conduct

1 Grundsätzliches Verhalten

1.1 Beachtung von Gesetzen und internen Richtlinien
Gesetze und sonstige rechtliche und steuerliche Vorgaben sowie interne Richtlinien sind von der Rupp Austria GmbH, S&R Lindenberg Produktions GmbH und der Rupp Lindenberg Produktions GmbH einzuhalten. Wir verpflichten uns dazu, für unsere Tätigkeit relevante Rechtsvorschriften und interne Richtlinien zu kennen und zu beachten.
1.2 Gegenseitige Wertschätzung
Einer unserer wichtigsten Werte ist die Wertschätzung für jeden einzelnen Menschen, die über seinen wirtschaftlichen Nutzen für das Unternehmen weit hinausgeht. Wir begegnen unseren Mitarbeitern und Geschäftspartnern mit Fairness und Toleranz. Jede Diskriminierung, sexuelle Belästigung oder jeder sonstige persönliche Angriff auf einzelne Menschen durch Angehörige der Rupp Austria GmbH, S&R Lindenberg Produktions GmbH und der Rupp Lindenberg Produktions GmbH widerspricht unseren Unternehmensgrundsätzen und wird nicht geduldet.
1.3 Zuverlässigkeit
Zuverlässigkeit, Offenheit und Ehrlichkeit sind Tugenden, die wir schätzen und zu denen wir stehen; jeder Mitarbeiter, jede Führungskraft, jeder Geschäftsführer und jedes Vorstandsmitglied trägt Verantwortung für sein Verhalten. Wir versprechen nur das Machbare und bleiben dadurch glaubwürdig.
1.4 Reputation unseres Unternehmens
Jeder Mitarbeiter der Rupp Austria GmbH, S&R Lindenberg Produktions GmbH und der Rupp Lindenberg Produktions GmbH repräsentiert unser Unternehmen durch sein Handeln und Verhalten nach außen. Verstöße gegen Rechtsvorschriften und unsere Werte können dem Ansehen der Rupp Austria GmbH, S&R Lindenberg Produktions GmbH und der Rupp Lindenberg Produktions GmbH erheblichen Schaden zufügen und sind deshalb zu unterlassen.

2 Umgang mit Geschäftspartnern und Dritten

2.1 Wettbewerbsrecht und Kartellrecht
Wir stehen sowohl auf den Beschaffungs- als auch auf den Absatzmärkten im Wettbewerb mit anderen Unternehmen. Unsere Überzeugung ist, dass dieser Wettbewerb mit fairen Mitteln im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ausgetragen werden muss und wir mit unseren eigenen Stärken bestehen können. Wir verpflichten uns, dafür zu sorgen, dass keine rechtswidrigen Mittel zur Erlangung eines Vorteils eingesetzt werden. Das jeweils geltende Korruptionsstrafrecht ist einzuhalten:

Untersagt sind insbesondere:

  • Der Informationsaustausch über Preise, Kalkulationen, Kosten, Margen,
    Produktionsleistungen oder andere wettbewerbsrelevante Inhalte mit
    Wettbewerbern.
  • Absprachen zur Aufteilung von geographischen Gebieten, Kunden oder
    Versorgungsquellen, zum Abgabeverhalten bei Angeboten, zu
  •  Wettbewerbsverzicht, gemeinsames Vorgehen gegen Lieferanten oder Kunden oder
    zu anderen wettbewerbshindernden Handlungen
  • Unzulässige Vereinbarungen über Preisfestsetzungen oder die Ausübung von Druck
    zur Beeinflussung von Wiederverkaufspreisen unserer Kunden.
  • Weitergabe von Informationen über Kunden/Lieferanten an andere
    Kunden/Lieferanten.

2.2 Vorteilsgewährung und -annahme
Bestechung als Mittel zur Erlangung von wettbewerbswidrigen Vorteilen lehnen wir ausdrücklich ab – nicht erlaubt ist deshalb das Anbieten oder das Gewähren von Vorteilen an Amtsträger (wie Beamte oder Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst) oder Geschäftspartner mit dem Ziel, Aufträge oder andere Vorteile zu erlangen. Ebenso ist es nicht gestattet, die Position im Unternehmen dazu zu benutzen, persönliche Vorteile zu fordern oder anzunehmen. Wir informieren unseren Vorgesetzten unverzüglich darüber, wenn wir mit Forderungen nach Vorteilsgewährungen konfrontiert werden oder uns solche Vorteile von Geschäftspartnern oder Dritten angeboten werden. Grundsätzlich zulässig ist die Gewährung oder Annahme von Gelegenheits- oder Höflichkeitsgeschenken von symbolischem Wert sowie von angemessenen Essens- oder Veranstaltungseinladungen.
2.3 Erwartungen an Lieferanten und Dienstleister
Die Rupp Austria GmbH, S&R Lindenberg Produktions GmbH und die Rupp Lindenberg Produktions GmbH möchte als integres Unternehmen mit ebensolchen Geschäftspartnern zusammenarbeiten. Von Lieferanten und Dienstleistern erwarten wir deshalb, dass diese unseren Wertvorstellungen entsprechen und geltende Gesetze einhalten, auf Korruption verzichten, Menschenrechte und Arbeitsgesetze einschließlich Gesetze gegen Kinderarbeit beachten, Vorkehrungen zum Schutz der Umwelt treffen und entsprechende Regelungen auch in ihrer eigenen Lieferkette einfordern.
2.4 Compliance Ansprechpartner
Unsere privaten Interessen und persönlichen Erwägungen beeinflussen in keiner Weise unser Urteilsvermögen, wenn es darum geht, im besten Interesse unseres Unternehmens zu handeln. Sollte ein potenzieller Interessenskonflikt vorliegen, melden Sie dies bitte Ihrem Vorgesetzten, der Personalabteilung oder dem Compliance Ansprechpartner.

3 Umgang mit Mitarbeitern und Sozialpartnern

3.1 Antidiskriminierung
Wir begegnen unseren Mitarbeitern mit Fairness und Toleranz. Wir lehnen Benachteiligungen aufgrund von Nationalität, ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, Kultur, Aussehen, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung, politischer Haltung, Mitgliedschaft in Gewerkschaften oder Arbeitnehmervertretungen grundsätzlich ab.
3.2 Arbeitsbedingungen
Das Unternehmen gewährleistet Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Rahmen der nationalen Bestimmungen und unterstützen die ständige Weiterentwicklung zur Verbesserung der Arbeitswelt.
3.3 Führungskultur
Führung ist für uns gleichbedeutend mit der Übernahme von Verantwortung für die anvertrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Jede Führungskraft muss sich durch vorbildliches Verhalten, Leistung, Offenheit und soziale Kompetenz die Anerkennung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erarbeiten. Verantwortung umfasst auch die Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihrer Entwicklung durch anspruchsvolle Aufgaben und geeignete Schulungen.
3.4 Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
Die Rupp Austria GmbH, S&R Lindenberg Produktions GmbH und die Rupp Lindenberg Produktions GmbH achtet das Recht auf Koalitionsfreiheit ihrer Mitarbeiter im Rahmen der jeweils geltenden Rechte und Gesetze.

4 Interessenskonflikte

Im Sinne eines ziel- und ergebnisorientierten Handelns sind Geschäftsentscheidungen nach bestem Wissen und Gewissen stets vorrangig im Interesse der Rupp Austria GmbH, S&R Lindenberg Produktions GmbH und der Rupp Lindenberg Produktions GmbH und unter Berücksichtigung der legitimen Interessen unserer Kunden und Geschäftspartner zu treffen. Die Verfolgung eigener Interessen zum Nachteil der Rupp Austria GmbH, S&R Lindenberg Produktions GmbH und der Rupp Lindenberg Produktions GmbH ist nicht zulässig. Jeder Einzelne ist deshalb dazu verpflichtet, mögliche Interessenkonflikte seinem Vorgesetzten oder der unter Punkt 9 genannten Ansprechpartner offenzulegen.

5 Umgang mit Firmeneigentum und Informationen

5.1 Schutz von Firmeneigentum
Die Rupp Austria GmbH, S&R Lindenberg Produktions GmbH und die Rupp Lindenberg Produktions GmbH stellt Ihnen Maschinen/Anlagen, IT, Büro-, Kommunikationseinrichtungen und vieles mehr zur Ausübung Ihrer Tätigkeit zur Verfügung. Dieses Firmeneigentum ist von Ihnen sachgemäß, verantwortungsvoll, schonend und kostenbewusst zu gebrauchen. Die private oder gesetzeswidrige Nutzung der betrieblich zur Verfügung gestellten Internet- und E-Mail- Anwendungen ist verboten, sofern dies nicht gesondert seitens der Geschäftsleitung genehmigt wurde.
5.2 Vertraulichkeit von Informationen
Informationen über die Rupp Austria GmbH, S&R Lindenberg Produktions GmbH und die Rupp Lindenberg Produktions GmbH oder Geschäftspartner sind grundsätzlich vertraulich zu behandeln und dürfen unberechtigten Dritten nicht weitergegeben werden. Diese Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus. Die Nutzung vertraulicher Informationen zum eigenen Vorteil ist nicht zulässig. Der Umgang mit personenbezogenen Daten hat durch uns verantwortungsbewusst, unter Beachtung der DSGVO zu erfolgen.
5.3 Transparente Prozesse und wahrheitsgemäße Berichterstattung
Prozesse bei der Rupp Austria GmbH, S&R Lindenberg Produktions GmbH und bei der Rupp Lindenberg Produktions GmbH sollen eine größtmögliche Transparenz aufweisen, um eine bestmögliche Steuerbarkeit und Kontrollierbarkeit zu gewährleisten und Ergebnisse nachvollziehbar zu machen. Alle zu führenden Bücher, Aufzeichnungen und Berichte sind wahr, vollständig und entsprechen den für sie geltenden Regeln und Standards.

6 Nachhaltiges Wirtschaften

Nachhaltiges Wirtschaften bedeutet für uns den verantwortungsvollen und langfristig angelegten Umgang mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Verbrauchern, Kunden, Lieferanten und Kapitalgebern. Als führender Anbieter für Schmelzkäsespezialitäten sowie Abpackung von Naturkäse sind für die Rupp Austria GmbH, S&R Lindenberg Produktions GmbH und der Rupp Lindenberg Produktions GmbH der Schutz von Umwelt und Natur besonders wichtig, sowohl für uns als auch für nachfolgende Generationen. Das Unternehmen und jeder Einzelne von uns sind dazu angehalten, qualitäts- und verbraucherorientiert zu handeln und die Umwelt durch effizienten Ressourcen-Einsatz, Abfallvermeidung und Wiederverwertung zu schützen.

7 Lieferanten

Wir sind aufgefordert, die Grundsätze dieser Verhaltensrichtlinie Abschnitt 2 (Umgang mit
Geschäftspartnern und Dritten) unseren unmittelbaren Lieferanten zu vermitteln, die Einhaltung der Inhalte bei unseren Lieferanten zu fördern und diese aufzufordern, diese Verhaltensrichtlinie ebenfalls zu befolgen. Unsere Lieferanten sind aufgefordert, ihrerseits ihre Lieferanten aufzufordern die Richtlinie Abschnitt 2 zu befolgen.

8 Einhaltung

Das Unternehmen verpflichtet sich, seinen Beschäftigten die in dieser Verhaltensrichtlinie
geltenden Inhalte und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen in seiner jeweils aktuellen Form bekannt zu machen. Wir verpflichten uns gemeinsam, darauf hin zu wirken, dass insbesondere durch Gestaltung und ggfs Anpassung von Richtlinien und Prozessen darauf hinzuwirken, dass das Unternehmen den Grundsätzen dieser Verhaltensrichtlinie entspricht.

9 Beschwerden und Hinweise

Ansprechpartner bei Fragen zu dieser Verhaltensrichtlinie oder für Hinweise zu Verstößen gegen diese sind Ihre Vorgesetzten und die jeweiligen Arbeitnehmervertreter. Zudem kann sich jeder Einzelne an die Personalabteilung wenden. Dies gilt auch für Hinweise auf einen Anpassungsbedarf hinsichtlich der Verhaltensrichtlinie selbst. Für alle Hinweise, Fragen und Beschwerden wird eine vertrauliche Behandlung zugesichert. Ins Bestreben der Rupp Austria GmbH, S&R Lindenberg Produktions GmbH und der Rupp Lindenberg Produktions GmbH gehört auch eine ausgeprägte Feedback-Kultur, in der jeder Einzelne in der Lage sein soll, ohne Angst vor Repressalien, offen und ehrlich seine Meinung sagen zu können. Schriftliche Hinweise können von jedem Einzelnen in seiner Muttersprache eingereicht werden.
Ansprechpartner
Patrick Schäfer, Group HR Director
Melden Sie uns Ihre Bedenken:
compliance@rupp.at

10 Konsequenzen bei Verstößen

Die Verhaltensrichtlinie ist für jeden Einzelnen der Rupp Austria GmbH, S&R Lindenberg
Produktions GmbH und der Rupp Lindenberg Produktions GmbH verbindlich. Verstöße dagegen werden unabhängig von der Stellung der betreffenden Person im Unternehmen nach gewissenhafter Prüfung und in Übereinstimmung mit den Regelungen des jeweiligen Landes und Standortes geahndet.

 

 

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